Gremien

Gremien

Die Albert-Schweitzer-Schule ist seit 2007 eine eigenverantwortliche Schule , d.h. eine Reihe von Entscheidungen, die unsere Schule direkt betreffen, werden auch hier gefällt. Das Niedersächsische Schulgesetz und eine Vielzahl von Erlassen des Kultusministerium bilden weiterhin den rechtlichen Rahmen. Die Hauptgremien in der Albert-Schweitzer-Schule sind der Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und der Schulelternrat. Darüber hinaus sind wichtige Konferenzen mit speziell umrissenen Aufgabengebieten die Klassen- und Fachkonferenzen. In allen Gremien sind sowohl Lehrer als auch Eltern in unterschiedlicher Zusammensetzung vertreten. Die Vernetzung dieser Gremien gewährleistet einen steten Informationsaustausch und eine enge Zusammenarbeit. Wir stimmen uns zu den jeweiligen Kernthemen gegenseitig ab und beziehen dabei die Eltern mit ein.

Schulvorstand

Der Schulvorstand setzt sich zu gleichen Teilen aus vier gewählten Vertretern des Lehrerkollegium einschließlich Schulleiter und vier gewählten Vertreter der Eltern zusammen – er trifft sich zwei bis vier mal im Jahr. Der Schulvorstand befasst sich mit strategischen Fragen zur Schulentwicklung undQualitätssicherung, mit organisatorischen Fragestellungen und berät über das schuleigene Budget. Der Aufbau und die Pflege von Verbindungen zu anderen Schulen und Einrichtungen sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zählen zu den nach außen gerichteten Aktivitäten.

Gesamtkonferenz

Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleiter und sechs Elternvertreter (aus dem Schulelternrat) treffen sich ca. halbjährlich, um Grundsätzliches zu pädagogischen Aspekten des Unterrichts, Unterrichtsorganisation, schulweiten Projekten, außerschulischen Lernorten sowie Beschaffungen und Termine zu besprechen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der pädagogischen Ausgestaltung des Lehrens und Lernens und der Festlegung für die praktische Umsetzung.

Schulelternrat (SER)

Der Schulelternrat ist das Gremium der Eltern unserer Schule, das auch die Interessen der Schüler wahrnimmt. Die in jeder Klasse gewählten zwei Vertreter der Klassenelternschaft (Vorsitzender und Stellvertreter) sind für die Dauer von zwei Jahren automatisch Mitglied des Schulelternrats. Der Schulleiter ist regelmäßig Gast bei den SER-Sitzungen, die circa zwei bis vier mal jährlich stattfinden. Der SER wählt aus seinen Reihen Vertreter für die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenzen und den Stadtelternrat.

Fachkonferenzen

Für jedes Fach werden Fachkonferenzen aus den jeweiligen Fachlehrern gebildet. Hier geht es um organisatorische und inhaltliche Fragen zur Unterrichtsgestaltung einzelner Fächer und eine gegenseitige Abstimmung. Je zwei Elternvertreter aus dem Schulelternrat beteiligen sich an den Sitzungen.

Klassenkonferenzen

In einer Klassenkonferenz kommen alle Lehrerinnen und Lehrer, die in einer Klasse unterrichten, mindestens halbjährlich zusammen, um spezielle Aspekte der einzelnen Klasse bzw. einzelner SchülerInnen zu besprechen. Lehrer und die gewählten Elternvertreter arbeiten in der Klassenkonferenz zusammen und befassen sich z.B. mit Fragen zu Notengebung, Zeugnissen, Versetzungen und Schullaufbahnen. Aus den Reihen der Elternschaft werden für die Dauer von zwei Jahren Vertreter in die Klassenkonferenz gewählt.

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